Mit Cryo-Save gibt es keine versteckten Kosten wie Jahresgebühren oder zusätzliche Gebühren für Standardtests von Nabelschnurblut und Stammzellen. Wir gehen sogar noch weiter und verbürgen uns für bestmögliche Ergebnisse. Während der Untersuchung und Präparation werden die Stammzellen mittels neuester Technologien konserviert sowie ihre Quantität und Qualität festgestellt. Daher separieren wir auch die Stammzellen, anstatt das gesamte Blut einzulagern. Die Probe wird anschliessend in zwei separate Behälter aufgeteilt und in flüssigem Stickstoff bei -180 Grad Celsius kryokonserviert. Zur erhöhten Sicherheit werden die Behälter an zwei getrennten Standorten gelagert. Cryo-Save bedeutet hochwertige Qualität zu einem fairen Preis.
Einlagerung von Nabelschnurblut und Nabelschnur: Die Kosten für die Dienstleistung von Cryo-Save betragen CHF 3'995.00-. Im Preis inbegriffen sind die Abnahme, der Transport, die Bearbeitung und die Einlagerung der Stammzellen für die Dauer von 25 Jahren (Für den Fall, dass das Produkt entweder nur aus Nabelschnur oder nur aus Nabelschnurblut erfolgreich eingelagert wurde: CHF 3‘000.00). Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
GRUNDGEBÜHR
Vor der Geburt des Kindes bitten wir Sie, die Grundgebühr in Höhe von CHF 595.00 zu leisten.
DIENSTLEISTUNGSGEBÜHR
Nach der Geburt und der erfolgreichen Stammzelleneinlagerung werden Ihnen CHF 3400.00- in Rechnung gestellt.
Der Gesamtbetrag schliesst die Verwaltungsgebühren, das Entnahmeset, den Transport, die Bearbeitung, die Kryokonservierung sowie die Einlagerungsgebühr für die erste Einlagerungsperiode von 25 Jahren ein.
ZUSATZGEBÜHREN
Weitere Kosten können anfallen, wenn zum Beispiel zusätzliche Tests aufgrund abnormaler Testergebnisse erforderlich sind.
RÜCKERSTATTUNG /MINDESTGEBÜHR
Sollte, aus welchen Gründen auch immer, keine Entnahme im Labor zur Einlagerung eintreffen, schuldet der Kunde Cryo-Save eine Mindestgebühr in der Höhe von CHF 120.00 (Mindestgebühr), um die bis dahin angefallenen Kosten zu decken. Cryo-Save erstattet dem Kunden in diesem Fall nur die Differenz zwischen der Grundgebühr und der Mindestgebühr zurück
Für den Fall, dass entweder nicht genügend Stammzellen oder Cryo-Save keine Stammzellen gewinnen kann, findet keine Einlagerung statt. In diesem Fall entfällt die Dienstleistungsgebühr. Die Grundgebühr verbleicht in diesem Fall bei Cryo-Save und wird nicht zurückerstattet
Sämtliche Gebühren verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
ERMÄSSIGUNGEN
Werden Stammzellen weiterer Kinder eines Kunden bei CRYO-SAVE eingelagert, hat der Kunde ab dem zweiten Kind Anspruch auf jeweils CHF 300.00 Ermässigung auf die Dienstleistungsgebühr („Treue-Ermässigung“)
Bei Zwillingsgeburten haben die Kunden Anspruch auf einen Nachlass von 50% auf die Dienstleistungsgebühr für den zweiten Zwilling
Eine Kombination der beiden Ermässigungen ist ausgeschlossen. Die Grundgebühr ist in beiden Fällen zu bezahlen
NACH 25 JAHREN
Nach 25 Jahren kann sich die dann erwachsene Person für eine Vertragsverlängerung bei Cryo-Save entscheiden. Die weitere Lagerung erfolgt zu den dann geltenden marktüblichen Konditionen