Werden Stammzellen weiterer Kinder eines Kunden bei CRYO-SAVE eingelagert, hat der Kunde ab dem zweiten Kind Anspruch auf jeweils CHF 300.00 Ermässigung auf die Dienstleistungsgebühr („Treue-Ermässigung“)
Bei Zwillingsgeburten haben die Kunden Anspruch auf einen Nachlass von 50% auf die Dienstleistungsgebühr für den zweiten Zwilling
Eine Kombination der beiden Ermässigungen ist ausgeschlossen. Die Grundgebühr ist in beiden Fällen zu bezahlen